GmbH-Gesetz — Article § 53🇩🇪
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GmbH-Recht: Nichtigkeit von gegen die in der Satzung festgelegte Kompetenzverteilung verstoßenden Gesellschafterbeschlüssen; Abberufung eines Geschäftsführers durch die nach der Satzung dafür nicht zuständige Gesellschafterversammlung