ECLI:DE:NEURIS:KORE518802025
VII ZR 222/23
Case Summary
Facts
BGH, 24.07.2024, VII ZR 222/23
BGH, 24.07.2024, VII ZR 222/23
Tenor
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 4. Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichts vom 8. November 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 100.000 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Brenneisen