ECLI:DE:NEURIS:KORE520352025
VII ZR 35/24
Case Summary
Facts
BGH, 29.01.2025, VII ZR 35/24
BGH, 29.01.2025, VII ZR 35/24
Tenor
Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 12. Januar 2024 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 277.240,66 €
Pamp Jurgeleit Graßnack
Borris Hannamann