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ECLI:DE:NEURIS:KORE520562026

VII ZR 81/24

Court

Bundesgerichtshof

Date

1 October 2025

Language

de

Case Summary

Facts

BGH, 01.10.2025, VII ZR 81/24

BGH, 01.10.2025, VII ZR 81/24

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Beschluss des 22. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. April 2024 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Streithelfer der Beklagten tragen ihre Kosten selbst (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 68.420,63 €

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