ECLI:DE:NEURIS:KORE521002024
VII ZR 154/22
Case Summary
Facts
BGH, 26.06.2024, VII ZR 154/22
BGH, 26.06.2024, VII ZR 154/22
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 12. Juli 2022 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 174.327,44 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Sacher Borris