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ECLI:DE:NEURIS:KORE610102026

2 StR 767/25

Court

Bundesgerichtshof

Date

30 April 2026

Language

de

Case Summary

Facts

BGH, 30.04.2026, 2 StR 767/25

BGH, 30.04.2026, 2 StR 767/25

Tenor

Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin G. aus K. zur Pflichtverteidigerin bestellt.

Gründe

1. Dem Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu entsprechen. Die Verteidigung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft ist notwendig (§ 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO). Die Wahlverteidigerin des Angeklagten hat für den Fall ihrer Bestellung als Pflichtverteidigerin die Niederlegung des Wahlmandats angekündigt. Menges

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