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ECLI:DE:NEURIS:KORE662942024

5 StR 59/24

Court

Bundesgerichtshof

Date

21 May 2024

Language

de

Case Summary

Facts

BGH, 21.05.2024, 5 StR 59/24

BGH, 21.05.2024, 5 StR 59/24

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 1. August 2023 werden als unbegründet verworfen, diejenige des Angeklagten N. mit der Klarstellung, dass die infolge eines Schreibversehens für die nicht angeklagte Tat 3 bestimmte Strafe als für Tat 5 festgesetzt gilt.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Cirener Mosbacher Köhler Resch von Häfen

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