ECLI:DE:NEURIS:KORE700812025
6 StR 101/24
Case Summary
Facts
BGH, 11.12.2024, 6 StR 101/24
BGH, 11.12.2024, 6 StR 101/24
Tenor
Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Bartel Feilcke Tiemann
von Schmettau Arnoldi