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ECLI:DE:NEURIS:KORE706142024

5 StR 378/24

Court

Bundesgerichtshof

Date

8 October 2024

Language

de

Case Summary

Facts

BGH, 08.10.2024, 5 StR 378/24

BGH, 08.10.2024, 5 StR 378/24

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 27. Februar 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Tagessatzhöhe für die im Fall 3 der Urteilsgründe verhängte Einzelgeldstrafe auf einen Euro festgesetzt wird (vgl. Antragsschrift des Generalbundesanwalts); im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen.

Cirener Gericke Köhler

Resch Werner

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