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ECLI:DE:NEURIS:KORE713652025

5 StR 120/25

Court

Bundesgerichtshof

Date

21 May 2025

Language

de

Case Summary

Facts

BGH, 21.05.2025, 5 StR 120/25

BGH, 21.05.2025, 5 StR 120/25

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Itzehoe vom 30. Juli 2024 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die der Nebenklägerin im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Ergänzend bemerkt der Senat:

Die Feststellungen tragen jedenfalls eine Verurteilung wegen tateinheitlich begangener schwerer Brandstiftung nach § 306a Abs. 2 StGB.

Cirener Gericke Mosbacher

Köhler von Häfen

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