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ECLI:DE:NEURIS:STRE202520045

VIII S 16/24

Court

Bundesfinanzhof

Date

27 August 2024

Language

de

Case Summary

Facts

Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27.08.2024 - VIII S 15/24 - Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts

Inhaltsgleich mit BFH-Beschluss vom 27.08.2024 - VIII S 15/24 - Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts

Leitsatz

NV: Außer in den in § 39 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung abschließend aufgezählten Fallgruppen ist eine Zuständigkeitsbestimmung nicht möglich.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Gründe

1. Der Antrag auf Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts durch den Bundesfinanzhof gemäß § 39 der Finanzgerichtsordnung ist zulässig, aber nicht begründet. Zur Begründung nimmt der Senat auf seinen Beschluss vom heutigen Tag in der Parallelsache VIII S 15/24 Bezug, der den Beteiligten vorliegt.

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