Finanzgerichtsordnung — Article § 138🇩🇪
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Nichtannahmebeschluss: Kostentragungspflicht des Klägers trotz Erfolgs der Klage wegen Feststellung der Verfassungswidrigkeit des entscheidungserheblichen Gesetzes im Laufe des fachgerichtlichen Verfahrens dürfte Willkürverbot verletzen - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Fristwahrung - Rüge inhaltlicher Fehler im Gewand der Anhörungsrüge hält Beschwerdefrist nicht offen