ECLI:DE:NEURIS:KORE521302025
VII ZR 183/23
Résumé de l'Affaire
Faits
BGH, 11.06.2025, VII ZR 183/23
BGH, 11.06.2025, VII ZR 183/23
Tenor
Die Beschwerde des Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Rostock vom 8. September 2023 wird zurückgewiesen.
Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).
Der Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der durch die Nebenintervention auf Seiten der Klägerinnen verursachten Kosten (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).
Gegenstandswert: 136.382,94 €
Pamp Halfmeier Jurgeleit
Graßnack Hannamann