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ECLI:DE:NEURIS:KORE700812025

6 StR 101/24

Tribunal

Bundesgerichtshof

Date

11 December 2024

Langue

de

Résumé de l'Affaire

Faits

BGH, 11.12.2024, 6 StR 101/24

BGH, 11.12.2024, 6 StR 101/24

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Bartel Feilcke Tiemann

von Schmettau Arnoldi

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