Skip to main content

ECLI:DE:NEURIS:KVRE001502442

2 BvE 9/24

Tribunal

Bundesverfassungsgericht

Date

13 December 2024

Langue

de

Résumé de l'Affaire

Faits

Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Organklage bzgl der Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 - Unzulässigkeit des Antrags wegen Verfristung - Tenorbegründung

Verwerfung (A-limine-Abweisung) einer Organklage bzgl der Unterschriftenquoren für Wahlvorschläge zur Bundestagswahl 2025 - Unzulässigkeit des Antrags wegen Verfristung - Tenorbegründung

Tenor

1. Der Antrag wird verworfen, weil er unzulässig ist. Er wahrt schon die Antragsfrist des § 64 Absatz 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz nicht. Auf die Gründe des Beschlusses des Senats vom 10. Dezember 2024 im Verfahren 2 BvQ 73/24 (Bundestagswahl 2025 – Vorgelagerter Rechtsschutz) wird Bezug genommen. Das Antragsvorbringen gebietet keine davon abweichende Bewertung.

2. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird damit gegenstandslos.

Plus de Décisions