ECLI:DE:NEURIS:KVRE460102401
1 BvR 1597/22
Résumé de l'Affaire
Faits
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Tenor
1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
2. Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.