ECLI:DE:NEURIS:KVRE460132401
1 BvR 2017/21
Résumé de l'Affaire
Faits
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Tenor
Unter Berücksichtigung der subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens und seiner Förderung durch die anwaltliche Tätigkeit (vgl. BVerfGE 79, 365 <369 f.>) wird der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit für die Verfassungsbeschwerde auf 150.000 Euro (in Worten: einhundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.