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ECLI:DE:NEURIS:KVRE464812601

2 BvR 931/25

Tribunal

Bundesverfassungsgericht

Date

7 July 2025

Langue

de

Résumé de l'Affaire

Faits

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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