ECLI:DE:NEURIS:KVRE465572601
2 BvR 671/26
Résumé de l'Affaire
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
Erfolgloser Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Unzureichende Darlegung der Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung
Tenor
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird abgelehnt.
Der Beschwerdeführer hat nicht substantiiert dargelegt, dass die Verfassungsbeschwerde nach derzeitigem Stand weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet ist (vgl. BVerfGE 99, 84 <87> m.w.N.;BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. August 2015 - 1 BvQ 28/15 -, Rn. 2; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. September 2015 - 2 BvQ 29/15 -, Rn. 2; stRspr). Er hat die Möglichkeit einer Verletzung der von ihm bezeichneten Grundrechte nicht in einer den Anforderungen der § 23 Absatz 1 Satz 2, § 92 Bundesverfassungsgerichtsgesetz entsprechenden Weise aufgezeigt.
Gründe
1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.