Rechtsanwaltsvergütungsgesetz — Artikel § 34🇩🇪
1 beslissingen
Rechtsanwaltsvergütung: Einheitliche Vergütungsvereinbarung für mehrere anwaltliche Tätigkeiten; tatsächliche Vermutung für die Unangemessenheit des vereinbarten Honorars für zivilrechtliche Streitigkeiten; Herabsetzung eines vereinbarten Zeithonorars