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ECLI:DE:NEURIS:KORE665862024

5 StR 236/24

Rechtbank

Bundesgerichtshof

Datum

30 July 2024

Taal

de

Samenvatting

Feiten

Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung im Strafverfahren wegen Tötungsdelikts: Bestellung eines gemeinschaftlichen Rechtsbeistands für die Eltern eines Getöteten

Gemeinschaftliche Nebenklagevertretung im Strafverfahren wegen Tötungsdelikts: Bestellung eines gemeinschaftlichen Rechtsbeistands für die Eltern eines Getöteten

Tenor

U. Z. wird als Nebenkläger zugelassen. Ihm wird Rechtsanwalt P. R. als Beistand bestellt.

Gründe

1. Die Anschlussberechtigung des U. Z. als Vater der getöteten N. Ze. folgt aus § 395 Abs. 1 iVm Abs. 2 Nr. 1 StPO; sein Anspruch auf Beistandsbestellung ergibt sich aus § 397a Abs. 1 Nr. 2 StPO.

2. Von der Bestellung eines gemeinschaftlichen Beistands für beide Elternteile gemäß § 397b Abs. 1 StPO hat der Senat angesichts des zwischen diesen bestehenden Konflikts keinen Gebrauch gemacht.

Cirener Gericke Mosbacher Resch Werner

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