Skip to main content

ECLI:DE:NEURIS:KORE700812025

6 StR 101/24

Rechtbank

Bundesgerichtshof

Datum

11 December 2024

Taal

de

Samenvatting

Feiten

BGH, 11.12.2024, 6 StR 101/24

BGH, 11.12.2024, 6 StR 101/24

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 22. Februar 2023 werden als unbegründet verworfen; jedoch wird die Urteilsformel dahin ergänzt, dass die in dieser Sache von den Angeklagten in den Niederlanden erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die Mindestverbüßungszeiten der jeweils verhängten lebenslangen Freiheitsstrafe angerechnet wird.

Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Bartel Feilcke Tiemann

von Schmettau Arnoldi

Meer Beslissingen