Finanzgerichtsordnung — Articolul § 116🇩🇪
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben - Gegenstandswertfestsetzung