GmbH-Gesetz — Articolul § 29🇩🇪
1 decizii
Einziehung nach Bestechung: Unterbrechung des Kausal -und Zurechnungszusammenhangs durch Zwischenschaltung eines Dritten; Einhaltung der bilanzrechtlichen Regelungen; Abzug des Bestechungslohns