Sozialgerichtsgesetz 🇩🇪
Rückwirkende Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bei Syndikusrechtsanwälten nach § 231 Abs 4b SGB 6 - Erfordernis einer gesonderten Antragstellung bis zum Ablauf des 1.4.2016 auch bei einem die Befreiung von der Versicherungspflicht nach dem bis zum 31.12.2015 geltenden Recht betreffenden und noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren - Verfassungsmäßigkeit