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ECLI:DE:NEURIS:KORE610102026

2 StR 767/25

Instanță

Bundesgerichtshof

Data

30 April 2026

Limba

de

Rezumatul Cauzei

Fapte

BGH, 30.04.2026, 2 StR 767/25

BGH, 30.04.2026, 2 StR 767/25

Tenor

Dem Angeklagten wird Rechtsanwältin G. aus K. zur Pflichtverteidigerin bestellt.

Gründe

1. Dem Antrag des Angeklagten auf Bestellung eines Pflichtverteidigers ist zu entsprechen. Die Verteidigung des Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung über die Revision der Staatsanwaltschaft ist notwendig (§ 350 Abs. 2 Satz 2, § 140 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO). Die Wahlverteidigerin des Angeklagten hat für den Fall ihrer Bestellung als Pflichtverteidigerin die Niederlegung des Wahlmandats angekündigt. Menges

Mai Multe Decizii