ECLI:DE:NEURIS:KORE700452025
RiZ (R) 2/24
Rezumatul Cauzei
Fapte
BGH, 12.11.2024, RiZ (R) 2/24
BGH, 12.11.2024, RiZ (R) 2/24
Tenor
Die als Gegenvorstellung gegen den Senatsbeschluss vom 23. September 2023 zu behandelnde Eingabe des Antragsgegners vom 6. November 2024 wird als unbegründet zurückgewiesen; sie gibt keine Veranlassung zu einer Änderung dieser Entscheidung.
Der Antragsgegner wird darauf hingewiesen, dass weitere gleichgelagerte Eingaben in dieser Sache nicht mehr beschieden werden.
Prof. Dr. Koch Harsdorf-Gebhardt Kunnes
Gericke Dr. C. Fischer