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ECLI:DE:NEURIS:KORE710812025

VII ZB 10/24

Instanță

Bundesgerichtshof

Data

2 April 2025

Limba

de

Rezumatul Cauzei

Fapte

Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswertwert und Zinsbetrag im Klauselerinnerungsverfahren

Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswertwert und Zinsbetrag im Klauselerinnerungsverfahren

Tenor

Auf Antrag des Verfahrensbevollmächtigten der Gläubigerin wird der Streitwert für die anwaltlichen Gebühren auf bis 3.750.000 € festgesetzt.

Gründe

1. Die Wertfestsetzung beruht auf §§ 33, 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG. Danach bestimmt sich der Wert für die Rechtsanwaltsgebühren nach dem Betrag der zu vollstreckenden Geldforderung - hier: 3.000.000 € - einschließlich der Nebenforderungen - hier: 4,5 % Zinsen vom 31. Dezember 2018 bis 28. Mai 2024, dem Tag der Einlegung der Rechtsbeschwerde.

2. Für die Zinsberechnung ist entgegen der Auffassung des Verfahrensbevollmächtigten des Schuldners ausschließlich auf den Inhalt der Vollstreckungsunterwerfung abzustellen. Diese enthält keine Einschränkung hinsichtlich des Zeitlaufs der geschuldeten Zinsen. Jurgeleit

Mai Multe Decizii