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ECLI:DE:NEURIS:KVRE001282442

2 BvR 508/21

Instanță

Bundesverfassungsgericht

Data

29 October 2024

Limba

de

Rezumatul Cauzei

Fapte

Ausschluss eines Verfassungsrichters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen Vorbefassung von Amts wegen (Mitwirkung im fachgerichtlichen Verfahren)

Ausschluss eines Verfassungsrichters von der Mitwirkung im Verfassungsbeschwerdeverfahren wegen Vorbefassung von Amts wegen (Mitwirkung im fachgerichtlichen Verfahren)

Tenor

Der Richter Wöckel ist von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen, weil er in derselben Sache vor seiner Ernennung zum Richter des Bundesverfassungsgerichts im Ausgangsverfahren von Amts wegen tätig gewesen ist (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG). Er hat an dem im fachgerichtlichen Verfahren ergangenen Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 19. März 2019 - 4 A 1361/15 - mitgewirkt.

Mai Multe Decizii