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ECLI:DE:NEURIS:KVRE462342501

2 BvR 418/24

Instanță

Bundesverfassungsgericht

Data

30 May 2025

Limba

de

Rezumatul Cauzei

Fapte

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

Tenor

Der Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 15.000 (in Worten: fünfzehntausend) Euro festgesetzt.

Gründe

1. Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG.

2. Danach war der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren auf das Dreifache des gesetzlichen Mindestwerts festzusetzen. Dies ist der objektiven Bedeutung der Sache sowie Umfang und Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit im vorliegenden Fall angemessen. Dabei wurden einerseits die öffentliche Bedeutung des Verfahrens und andererseits die teilweise Erfolglosigkeit der Verfassungsbeschwerde mitberücksichtigt.

Mai Multe Decizii