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ECLI:DE:NEURIS:KVRE463512501

1 BvR 1580/25

Instanță

Bundesverfassungsgericht

Data

18 September 2025

Limba

de

Rezumatul Cauzei

Fapte

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde ohne Begründung - Ablehnung eines Antrags auf Beistandszulassung

Tenor

Der Antrag auf Zulassung des Herrn (…) als Beistand wird abgelehnt.

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Gründe

1. Dem konkludenten Antrag auf Zulassung eines Beistands ist nicht zu entsprechen.

2. Eine Zulassung nach § 22 Abs. 1 Satz 4 BVerfGG, die in das pflichtgemäße Ermessen des Bundesverfassungsgerichts gestellt ist, kommt nur in Betracht, wenn sie objektiv sachdienlich und subjektiv notwendig ist (vgl. BVerfGE 8, 92 <94>; 68, 360 <361>; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. April 2021 - 1 BvR 679/21 -, Rn. 7). Vorliegend ist bereits die objektive Sachdienlichkeit nicht erkennbar. Dass die als Beistand gewünschte Person über eine hinreichende juristische Qualifikation verfügt, ist weder vorgetragen, noch ergibt sich dies aus der von ihr verfassten Beschwerdeschrift.

3. Von einer Begründung der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

4. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Mai Multe Decizii