ECLI:DE:NEURIS:KVRE464812601
2 BvR 931/25
Rezumatul Cauzei
Fapte
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
Gründe
1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.