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ECLI:DE:NEURIS:KARE600070682

4 AZR 278/24

Gericht

Bundesarbeitsgericht

Datum

21 May 2025

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung - Inflationsausgleichsprämie - ergänzende Vertragsauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung - Inflationsausgleichsprämie - ergänzende Vertragsauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

Tenor

1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 26. Juni 2024 - 4 SLa 141/24 - aufgehoben.

2. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 6. Februar 2024 - 2 Ca 1956/23 - wird zurückgewiesen.

3. Der Kläger hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.

Sonstiger Langtext

1. Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).

Treber M. Rennpferdt Klug Kiefer Mayr

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