ECLI:DE:NEURIS:KARE600070687
4 AZR 290/24
Zusammenfassung
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung - Inflationsausgleichsprämie - ergänzende Vertragsauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Auslegung einer vertraglichen Bezugnahmeregelung - Inflationsausgleichsprämie - ergänzende Vertragsauslegung - Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe
Tenor
1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 1. Juli 2024 - 9 SLa 186/24 - aufgehoben.
2. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 6. März 2024 - 3 Ca 1223/23 - wird zurückgewiesen.
3. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungs- und Revisionsverfahrens zu tragen.
Sonstiger Langtext
1. Die Parteien haben im Hinblick auf die Entscheidung in dem Parallelverfahren - 4 AZR 166/24 - auf Tatbestand und Entscheidungsgründe verzichtet (§ 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 555 Abs. 1, § 313a Abs. 1 ZPO).
Treber M. Rennpferdt Klug Kiefer Mayr