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ECLI:DE:NEURIS:KORE518002025

VII ZR 179/22

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

10 July 2024

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 10.07.2024, VII ZR 179/22

BGH, 10.07.2024, VII ZR 179/22

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 22. September 2022 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 311.123,01 €

Pamp Halfmeier Jurgeleit

Sacher Hannamann

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