Skip to main content

ECLI:DE:NEURIS:KORE519282025

VII ZR 152/23

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

9 October 2024

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 09.10.2024, VII ZR 152/23

BGH, 09.10.2024, VII ZR 152/23

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Celle vom 3. Juli 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 42.764,91 €

Pamp Graßnack Borris

Brenneisen Hannamann

Weitere Entscheidungen