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ECLI:DE:NEURIS:KORE519932025

VII ZR 23/24

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

29 January 2025

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 29.01.2025, VII ZR 23/24

BGH, 29.01.2025, VII ZR 23/24

Tenor

Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 17. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Dezember 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die Streithelferin der Klägerin trägt ihre Kosten selbst (§ 97 Abs. 1, § 101 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: bis 30.000 €

Pamp Jurgeleit Graßnack

Sacher Hannamann

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