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ECLI:DE:NEURIS:KORE521262024

VII ZR 154/23

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

15 May 2024

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 15.05.2024, VII ZR 154/23

BGH, 15.05.2024, VII ZR 154/23

Tenor

Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 7. Zivilsenats des Kammergerichts vom 30. Juni 2023 wird zurückgewiesen.

Von einer Begründung wird abgesehen, weil sie nicht geeignet wäre, zur Klärung der Voraussetzungen beizutragen, unter denen eine Revision zuzulassen ist (§ 544 Abs. 6 Satz 2, 2. Halbsatz ZPO).

Die Beklagten tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens (§ 97 Abs. 1 ZPO).

Gegenstandswert: 703.245,02 €

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