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ECLI:DE:NEURIS:KORE621342024

5 StR 140/24

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

16 July 2024

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 16.07.2024, 5 StR 140/24

BGH, 16.07.2024, 5 StR 140/24

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Dresden vom 15. Dezember 2023 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Litauen erlittene Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 angerechnet wird; im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils aufgrund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

Cirener Gericke Resch von Häfen Werner

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