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ECLI:DE:NEURIS:KORE710352025

6 StR 22/25

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

19 February 2025

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 19.02.2025, 6 StR 22/25

BGH, 19.02.2025, 6 StR 22/25

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Stade vom 1. Oktober 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass der Angeklagte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt ist.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels zu tragen (§ 473 Abs. 1 StPO).

Bartel Feilcke Wenske

Fritsche von Schmettau

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