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ECLI:DE:NEURIS:KORE711272025

5 StR 44/25

Gericht

Bundesgerichtshof

Datum

6 May 2025

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

BGH, 06.05.2025, 5 StR 44/25

BGH, 06.05.2025, 5 StR 44/25

Tenor

Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berlin I vom 11. Juli 2024 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die in Frankreich erlittene Auslieferungshaft im Verhältnis 1:1 auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe angerechnet wird. Im Übrigen hat die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

Der Beschwerdeführer hat die Kosten des Rechtsmittels und die den Nebenklägern im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.

Cirener Gericke Mosbacher

Resch von Häfen

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