ECLI:DE:NEURIS:KVRE464372601
1 BvR 1295/22
Zusammenfassung
Sachverhalt
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Nichtannahmebeschluss ohne Begründung
Tenor
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
Von einer Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.
Gründe
1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.