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ECLI:DE:NEURIS:KVRE464812601

2 BvR 931/25

Gericht

Bundesverfassungsgericht

Datum

7 July 2025

Sprache

de

Zusammenfassung

Sachverhalt

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Nichtannahmebeschluss ohne Begründung

Tenor

Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

Gründe

1. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

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