ECLI:DE:NEURIS:KVRE464972601
2 BvR 508/21
Zusammenfassung
Sachverhalt
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird auf 250.000 € (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.