ECLI:DE:NEURIS:KVRE465522601
1 BvR 2284/23
Zusammenfassung
Sachverhalt
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren
Tenor
Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird unter Berücksichtigung der hohen subjektiven und objektiven Bedeutung des Verfahrens auf 250.000 Euro (in Worten: zweihundertfünfzigtausend Euro) festgesetzt.